Fremdes Handy orten ist strafbar: Was das Gesetz in Deutschland sagt
Wer ein Handy ohne Einwilligung ortet, macht sich strafbar – §238, §202a oder §201a StGB greifen je nach Methode. Die klare Rechtslage plus die drei erlaubten Ausnahmen.
Auf dieser Seite 10 Abschnitte
- Einwilligung ist der Dreh- und Angelpunkt
- Die vier relevanten Paragraphen
- Was eindeutig erlaubt ist
- Was eindeutig verboten ist
- Stalkerware: ein eigenes Kapitel
- Was Eltern konkret dürfen – und wo die Grenze ist
- Betriebs- und Behördenkontext
- Was tun, wenn du geortet wirst
- Zwei Tabellen zur schnellen Orientierung
- Fazit in einem Satz
Ein fremdes Handy ohne Einwilligung zu orten ist in Deutschland in aller Regel eine Straftat. Kein Ausnahmetatbestand, kein juristisches Graubereich für Erwachsene ohne deren Zustimmung. Die Frage ist nicht ob, sondern welcher Paragraph greift.
Dieser Artikel erklärt die konkrete Rechtslage, die drei legitimen Ausnahmen und was du tun kannst, wenn du geortet wirst.
Einwilligung ist der Dreh- und Angelpunkt
Das deutsche Recht kennt kein Recht, den Aufenthaltsort einer anderen Person heimlich zu verfolgen. Standortdaten sind nach der DSGVO (Art. 4 Nr. 1) personenbezogene Daten. Wer sie ohne Rechtsgrundlage erhebt, verstößt schon auf dieser Ebene gegen Datenschutzrecht.
Die strafrechtliche Dimension kommt hinzu. Das Bundesverfassungsgericht hat das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) anerkannt. Dieses Recht schützt auch davor, dass der eigene Aufenthaltsort ohne Wissen und Wollen nach außen dringt.
Einwilligung muss drei Merkmale erfüllen, um rechtlich wirksam zu sein:
- Freiwillig – keine Zustimmung unter Druck oder als Bedingung für eine Beziehung
- Informiert – die Person weiß, was konkret gesammelt wird und wer Zugriff hat
- Widerrufbar – Ortung endet sofort, wenn jemand das Teilen beendet
Fehlt auch nur eines dieser Merkmale, ist keine Einwilligung vorhanden.
Die vier relevanten Paragraphen
§238 StGB – Nachstellung (Stalking)
§238 StGB ist der zentrale Paragraf für Tracking-Fälle. Er schützt vor beharrlicher Verfolgung und wurde 2021 verschärft: Die neue Fassung erfasst ausdrücklich auch das Überwachen des Aufenthaltsorts einer Person mit technischen Mitteln, ohne dass die Tat einen schwerwiegenden Eingriff in die Lebensgestaltung des Opfers nach sich ziehen muss. Das war die entscheidende Reform, die vorher bestehende Strafbarkeitslücken bei GPS-Tracking schloss.
Strafe: bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe im Regelfall, bis zu 5 Jahre, wenn die Tat das Opfer in seiner Lebensgestaltung ernsthaft beeinträchtigt, bis zu 10 Jahre bei Qualifikationstatbeständen (Tod oder schwere Gesundheitsschäden als Folge).
§202a StGB – Ausspähen von Daten
§202a StGB greift, wenn sich jemand unbefugt Zugang zu Daten verschafft, die gegen unberechtigten Zugriff gesichert sind. Wer das Apple-ID-Passwort einer anderen Person übernimmt, deren Google-Konto aufruft oder Stalkerware auf dem Gerät installiert, erfüllt diesen Tatbestand. Strafe: bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
§201a StGB – Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs
§201a Abs. 2 StGB schützt vor der unbefugten Herstellung und Verbreitung von Bildaufnahmen, die geeignet sind, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden. Bei Tracking-Apps, die neben dem Standort auch Fotos oder den Bildschirm übertragen, kann dieser Paragraph zusätzlich zu §202a StGB einschlägig sein.
DSGVO + §42 BDSG
Neben dem Strafrecht greift bei der unbefugten Verarbeitung personenbezogener Daten auch das Datenschutzrecht. §42 BDSG stellt die unbefugte Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten unter Strafe (bis zu 3 Jahre). Standortdaten gelten im Kontext des Movements-Trackings als sensibel. Art. 82 DSGVO gibt Betroffenen einen Schadensersatzanspruch gegen denjenigen, der ihre Daten rechtswidrig verarbeitet hat – unabhängig von einer Strafverfolgung.
Was eindeutig erlaubt ist
Die Rechtslage lässt drei Szenarien zu, in denen Ortung ohne Strafbarkeitsrisiko möglich ist.
Einvernehmliche Standortfreigabe unter Erwachsenen. Wer über Apples Wo ist? (Find My), den Google Maps Standort-Teilen oder eine App wie Life360 aktiv seinen Standort teilt, hat eingewilligt. Das Teilen muss jederzeit und ohne Konsequenzen widerrufbar sein. Laufender Standortzugriff, den jemand als Druckmittel in einer Beziehung einsetzt, verlässt die legale Zone.
Eltern orten minderjährige Kinder im Rahmen der Personensorge. Nach §1626 BGB sind Eltern zur Personensorge für ihre minderjährigen Kinder verpflichtet. Das umfasst unter Umständen Ortungsmaßnahmen zum Schutz des Kindes. Je jünger das Kind, desto eher überwiegt die Fürsorgepflicht. Ab der Pubertät gewinnen die Persönlichkeitsrechte des Kindes nach Art. 2 Abs. 1 GG zunehmend Gewicht, sodass auch hier transparente Kommunikation der rechtssicherere Weg ist. Kein Recht existiert darauf, volljährige Kinder heimlich zu orten.
Eigene Geräte orten. Wer sein eigenes gestohlenes oder verlorenes Handy über Wo ist?, Find My Device oder eine IMEI-Sperrung des Netzbetreibers sucht, bewegt sich vollständig im Erlaubten.
Was eindeutig verboten ist
Folgende Handlungen sind ohne Wenn und Aber strafbar:
- GPS-Tracker heimlich am Fahrzeug oder in der Tasche einer anderen Person anbringen. Dieser Sachverhalt war vor 2021 eine Strafbarkeitslücke; seit der Reform des §238 StGB ist er ausdrücklich erfasst.
- Stalkerware auf dem Handy einer anderen Person installieren. Apps, die sich als Systemdienste tarnen und Standort, SMS oder Gespräche übertragen, erfüllen §202a StGB und oft §238 StGB gleichzeitig. Das Gericht muss keinen “vollendeten” Stalking-Fall sehen, um zu verurteilen – die Installation allein reicht.
- Apple-ID, Google-Konto oder Mobilfunk-Ortungsdienst einer anderen Person ohne deren Wissen nutzen. Selbst wenn die Zugangsdaten bekannt sind, ist die Nutzung ohne Einwilligung strafbar.
- Ortungsdaten über Drittanbieter-Services kaufen oder abfragen, die Standortdaten von Netzbetreibern weiterverkaufen. Solche Dienste sind in Deutschland illegal; der Empfänger macht sich mitschuldig.
- Den Partner “zur Sicherheit” tracken, ohne dass er es weiß. Eifersucht, Sorge oder vergangenes Fehlverhalten des Partners begründen kein Ortungsrecht.
Stalkerware: ein eigenes Kapitel
Stalkerware – kommerziell beworbene Überwachungssoftware, die sich auf Smartphones verbirgt – ist in Deutschland kein Graubereich, sondern eine Straftat. Die Bundesnetzagentur und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) weisen explizit darauf hin, dass das Anbieten und Nutzen solcher Software gegen §202a StGB verstößt.
Hinweise auf Stalkerware auf deinem Handy: ungewöhnlich hoher Akkuverbrauch, Datenmengen, die du dir nicht erklären kannst, Überhitzung im Standby, Tonsignale oder Lichtsignale ohne Erklärung. Den vollständigen Erkennungs-Leitfaden mit Schritt-für-Schritt-Anleitung findest du unter Wie erkenne ich, ob mein Handy geortet wird.
Das Entfernen von Stalkerware birgt ein Risiko: Viele Apps melden dem Betreiber, wenn sie deinstalliert werden. Plane das Vorgehen mit einer Fachberatung, bevor du handelst.
Was Eltern konkret dürfen – und wo die Grenze ist
Die Frage “Darf ich mein Kind orten?” hat keine binäre Antwort. Die Rechtslage orientiert sich an drei Faktoren.
Alter des Kindes. Für Kinder unter 14 Jahren ist Ortung mit Wissen des Kindes und als Teil von Sicherheitsregeln rechtlich unbedenklich. Zwischen 14 und 18 Jahren sollten Eltern das Gespräch suchen und Ortung zu einer gemeinsamen Vereinbarung machen.
Transparenz. Ein Kind, das weiß, dass sein Handy geortet wird, und dem Gerät zugestimmt hat, steht auf solidem Boden. Ein Kind, das heimlich überwacht wird, kann trotz elterlicher Personensorge schutzwürdig sein.
Zweck. Ortung zur Sicherheit (Schulweg, Notfall) unterscheidet sich von lückenloser Bewegungsüberwachung als Kontrollinstrument. Letzteres kann auch bei Minderjährigen gegen deren Persönlichkeitsrechte verstoßen.
Für einvernehmliche Familienortung bieten sich Google Family Link, Apples Familienfreigabe in Wo ist? oder spezialisierte Kinder-Apps an, die das Teilen für das Kind transparent machen und eine eigene Datenschutzerklärung haben.
Betriebs- und Behördenkontext
Ein kurzer Hinweis zu Arbeitgeber-Tracking: Unternehmen dürfen Dienstgeräte im Rahmen einer Betriebsvereinbarung und mit Wissen der Mitarbeiter orten. Heimliches Tracken von Privat- oder Diensthandys ohne Betriebsvereinbarung ist unzulässig und verstößt gegen §26 BDSG sowie gegen das Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten. Die Polizei darf Handys nur mit richterlichem Beschluss orten (§100i StPO).
Was tun, wenn du geortet wirst
Wenn du vermutest oder weißt, dass jemand deinen Standort ohne deine Zustimmung überwacht:
- Beweise sichern, bevor du etwas änderst. Screenshots von verdächtigen Apps, Akku-Logs, unbekannten Geräteprofilen. Datum und Uhrzeit notieren.
- Fachberatung vor dem Entfernen. Das Löschen einer Stalkerware kann den Täter warnen. Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen (116 016, kostenlos, 24/7, anonym) hilft, die richtige Reihenfolge zu planen.
- Strafanzeige erstatten. Bei der Polizei (110) oder direkt bei der Staatsanwaltschaft. Ein Aktenzeichen ist die Grundlage für spätere Schutzanordnungen.
- Schutzanordnung beantragen. Unabhängig von der Strafanzeige kannst du beim Familiengericht nach dem Gewaltschutzgesetz eine Schutzanordnung beantragen – ohne Anwaltspflicht.
- Technischen Reset planen. Den vollständigen Ablauf erklärt unser Artikel Was tun, wenn der Partner Tracking auf deinem Handy hat.
Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen 116 016 ist kostenlos, rund um die Uhr erreichbar, anonym und in 18 Sprachen verfügbar. Der Beratungs-Chat auf hilfetelefon.de funktioniert auch, wenn ein Anruf nicht möglich ist.
Zwei Tabellen zur schnellen Orientierung
Was ist erlaubt – was nicht?
| Situation | Rechtslage |
|---|---|
| Eigenes verlorenes Handy orten | Erlaubt |
| Partner ortet Partner mit gegenseitiger Einwilligung | Erlaubt |
| Eltern orten jüngeres Kind transparent | Erlaubt (§1626 BGB) |
| Eltern orten volljähriges Kind heimlich | Strafbar |
| Partner heimlich tracken (GPS, App) | Strafbar – §238 StGB |
| Stalkerware installieren | Strafbar – §202a StGB |
| Apple-ID einer anderen Person nutzen | Strafbar – §202a StGB |
| Standortdaten vom Netzbetreiber kaufen | Strafbar – §202a, §238 StGB |
| Arbeitgeber trackt Dienstgerät mit Betriebsvereinbarung | Erlaubt |
| Arbeitgeber trackt Privatgerät heimlich | Unzulässig – §26 BDSG |
Welcher Paragraf greift wann?
| Handlung | Hauptparagraf | Mögliche Nebentatbestände |
|---|---|---|
| Beharrliches GPS-Tracking einer Person | §238 StGB | §202a StGB |
| Stalkerware auf Fremdgerät installieren | §202a StGB | §238 StGB, §201a StGB |
| Apple-ID/Google-Konto ohne Erlaubnis nutzen | §202a StGB | §238 StGB |
| Standortdaten ohne Einwilligung verarbeiten | DSGVO + §42 BDSG | §238 StGB |
| Heimliche Bildübertragung per Tracking-App | §201a StGB | §202a StGB |
Fazit in einem Satz
Ohne ausdrückliche, freiwillige und widerrufbare Einwilligung der betroffenen Person ist das Orten ihres Handys in Deutschland strafbar – unabhängig davon, ob es sich um den Partner, einen Freund oder ein Familienmitglied handelt.
Wenn du selbst betroffen bist, ruf das Hilfetelefon 116 016 an oder lies unseren Leitfaden zur Erkennung von Handy-Tracking.
Häufige Fragen
Was Leser oft fragen
7 Fragen · Aktualisiert Juni 2026